
Bei langer Suche nach einem
Therapieplatz...
Kostenerstattungsverfahren
Nach langer und vergeblicher Suche nach einem Behandlungsplatz für Psychotherapie, kommt für Sie vielleicht eine Kostenerstattung nach § 13 Absatz
3 SGB V in Frage.
In diesem Fall können Sie die Kosten für die Therapie von Ihrer Krankenkasse erstattet bekommen.
Folgende Schritte sind empfehlenswert:
1. Anfrage bei Ihrer Krankenkasse über die notwendigen Formulare und Nachweise
2. Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde. Im Anschluss erhalten Sie ein Formular mit einer Behandlungsempfehlung (PTV11).
3. Protokoll der Suche nach einem Therapieplatz anfertigen (Name Psychotherapeut:in, Datum und Uhrzeit der Kontaktaufnahme, Auskunft zu Wartezeiten)
4. Mit Psychotherapeut:in in Privatpraxis einen Antrag auf Kostenübernahme mit den durch die Krankenkasse angeforderten Unterlagen bei der GKV stellen.
Ich führe auch Therapien im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens durch und unterstütze Sie gerne bei der Beantragung.
Nachweis über Approbation, Fachkunde und Eintragung im Therapeutenregister reiche ich in diesem Prozess für Sie ein.